
Die beiden Abschiebungen von Ibrahim Miri aus Bremen in den Libanon im Juli und im November 2019 waren rechtswidrig. Zu diesem Urteil kam jetzt das Bremer Verwaltungsgericht, das damit Klagen des in Beirut lebenden Miri folgte.
19-mal rechtskräftig verurteilt
Dass Miri dennoch nicht nach Deutschland einreisen darf, liegt an der Entscheidung der Landesausländerbehörde, die ihm gegenüber ein siebenjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot erlassen hat. Die ist laut Gericht rechtlich nicht zu beanstanden, nicht unangemessen und hat für weitere fünf Jahre Bestand. Auch die Kammer sieht in dem Kläger weiter eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Miri wurde in Deutschland von 1989 bis 2014 insgesamt 19-mal rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Raubes, schweren Diebstahls, Hehlerei, Unterschlagung und bandenmäßigen Drogenhandels.
Sein Mandant sei damals in der Nacht abgeholt, gefesselt und ins Flugzeug gesetzt worden, sagte Miris Anwalt. Erst nach der Landung habe man ihm mitgeteilt, dass er abgeschoben worden sei. »Mit der Abschiebung sollte ein Exempel statuiert werden«, sagte er. Dabei habe man die persönlichen Interessen seines Mandanten nicht mehr ernst nehmen wollen.
Mit einer der Klagen wollte Miri ein Recht auf Besuche bei zwei minderjährigen Kindern, seiner Lebensgefährtin und seiner Mutter durchsetzen. Nach Überzeugung des Gerichts gehe von Miri allerdings weiterhin »eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung« aus, sagte der Sprecher. Das noch bis 2026 geltende Wiedereinreiseverbot sei verhältnismäßig. Auch seine schwerwiegenden familiären Belange hätten zurückzustehen.