Der Senat der Stadt Bremen hat die 29. Corona-Verordnung beschlossen. Sie tritt am 1. Oktober in Kraft und gilt bis zum 15. November.
Hospitalisierungsinzidenz neuer Leitindikator
In der 29. Coronaverordnung ist das Stufenmodell verankert. Ab dem 1. Oktober gilt in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven die Stufe 1. Ein Wechsel wird vom Magistrat bekanntgegeben. Die Hospitalisierungsinzidenz wird der Leitindikator und gibt die Stufe vor, der das Pandemiegeschehen in Bremen und Bremerhaven zugeordnet wird. Hier ein Auszug der wichtigsten Punkte:
Abstand ist weiter Gebot der Stunde
Abstand: In den Stufen 0 und 1 wird empfohlen, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. In den Stufen 2 und 3 muss außerhalb der eigenen Wohnung ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Davon ausgenommen sind unter anderem enge Familienangehörige und alle Angehörigen eines Hausstandes und Zusammenkünfte zweier Hausstände oder von bis zu zehn Personen aus verschiedenen Hausständen, wobei Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren ausgenommen sind. Ausgenommen sind unter anderem auch Einrichtungen oder Veranstaltungen, für die der Zutritt nach dem 2-G-Zugangsmodell geregelt ist.
Dann muss Maske getragen werden
Mund-Nasen-Bedeckung: In allen Stufen (0–3) besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personenverkehr, in Verkaufsstätten in geschlossenen Räumen und bei Großveranstaltungen ab 5000 Personen. Dies gilt nicht für Großveranstaltungen, die den Zutritt nach der 2-G-Option umsetzen. Ist die Stufe 2 oder 3 erreicht, besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in sonstigen geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, soweit kein geeignetes Schutz- und Hygienekonzept vorliegt. Dies gilt nicht für Einrichtungen oder Veranstaltungen, die den Zutritt nach der 2-G-Option umsetzen.
Optionales 2-G-Modell
Veranstaltungen: In den Stufen 0 und 1 gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen. In der Stufe 0 müssen die Verantwortlichen der Veranstaltung ein Hygiene- und Schutzkonzept vorlegen. Ab Stufe 1 gilt die 3-G-Regelung im Innenbereich: getestet, geimpft oder genesen. Ab Stufe 2 gilt im Innenbereich die
3-G-Regelung mit Kapazitätsbeschränkungen, Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Ab Stufe 2 besteht die Möglichkeit, durch ein optionales 2-G-Modell (nur geimpft und genesen) die Beschränkungen von Abstand, Kapazitätsbeschränkungen und Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu vermeiden. Für Großveranstaltungen gelten weitere Regeln.
So sieht die Quarantäneregelung aus
Quarantäneregelung für Kontaktpersonen: Kontaktpersonen müssen sich für zehn Tage seit dem letztmaligen engen Kontakt mit der infizierten Person in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann frühestens am fünften Tag mit einem tagesaktuellen negativen PCR-Test oder am siebten Tag mit einem tagesaktuellen Antigen-Schnelltest beendet werden.Alle Regeln im Detail findet ihr hier.
