In seiner heutigen (26. April 2022) Sitzung hat sich der Senat der Freien Hansestadt Bremen auf eine Verlängerung der Corona-Basisschutzmaßnahmen verständigt. Somit bleiben die Schutzmaßnahmen bis zum 29. Mai vorerst in Kraft, mit wenigen Änderungen:
- Ab dem 1. Mai wird es keine Testpflicht mehr an Schulen geben.
- Darüber hinaus wird die Maskenpflicht angepasst: Personen ab 14 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nur durch das Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske des Standards „KN95/N95“ beim Betreten von Einrichtungen (wie Krankenhäuser und Pflegeinrichtungen), in denen sich Angehörige vulnerablen Gruppen aufhalten, um eben diese Gruppe weiterhin zu schützen.
- Die Isolationsdauer für Infizierte wird von sieben auf fünf Tage verkürzt, sofern mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit gegeben ist und ein negativer PoC-Antigentest oder PCR-Test nachgewiesen werden kann. Ohne Erbringung des Nachweises entfallen die Vorgaben frühestens zehn Tage nach dem Tag der Probenahme.
Ab 1. Mai gelten folgende Basisschutzmaßnahmen:
- Maskenpflicht
– In Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen (Personen ab 14 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in diesen Einrichtungen nur durch das Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske des Standards „KN95/N95“)
– Im öffentlichen Personenverkehr, sowohl für Fahrgäste, als auch für Personal
– in Obdachlosenunterkünften und in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber - Testpflicht
– in Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
– in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber
– in Justizvollzugsanstalten - Isolationsdauer für Infizierte
– Die Isolationsdauer wird von sieben auf fünf Tage verkürzt, sofern fünf Tage nach dem Tag der positiven Probenahme ein negatives Ergebnis eines PoC-Antigentests oder PCR-Tests erbracht wird (Freitesten). - Testpflicht in Kindertagesstätten