Ein Friseurbetrieb aus Bremerhaven ist vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen mit dem Antrag auf sofortige Wiedereröffnung gescheitert.
Gericht: Schließung ist zur Abwehr von Infektionen ein angemessenes Mittel
Die Schließung der Friseursalons sei zur Abwehr von Infektionen mit dem Coronavirus weiterhin ein angemessenes Mittel, befanden die Richter am Freitag. Es sei im Land Bremen noch nicht gelungen, die Ansteckungsrate unter die Marke von 50 Infektionen auf 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken. Auch die kommende Wiederöffnung der Salons ab 1. März ändere nichts an der derzeit geltenden Risikoabwägung, teilte das Gericht mit.
Friseur verweist auf Hygienekonzepte
Der Betreiber des Salons machte geltend, der Schutz vor Infektionen könne auch durch geeignete Hygienekonzepte erreicht werden. Die seit 16. Dezember geltende Schließung sei unangemessen, weil Friseurdienstleistungen wichtig für das Gemeinwohl seien.