Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes berät der Magistrat am Montag. Bis dahin bleibt sdie Ausgangssperre in Kraft. Ab 22 Uhr.
Maßnahme zum Schutz
Man fühle sich grundsätzlich bestätigt, heißt es in einer Mitteilung des Magistrats. Das Urteil erkenne an, dass die Maßnahme für „den Schutz von hochrangigen, verfassungsrechtlich geschützten wichtigen Rechtsgütern“ ergriffen wurde und dem Zweck diene „konkrete Gefahren für das Leben und die körperliche Unversehrtheit einer möglicherweise großen Anzahl von Menschen abzuwehren“.
Ab 22 Uhr
„Abgesehen von einem redaktionellen Fehler, den wir eingeräumt haben, hat das Gericht entschieden, dass die Ausgangssperre vorerst nur zwischen 22 und 5 Uhr und vorerst bis zum 12. April 2021 gilt. Damit bleibt die Ausgangssperre bis zum kommenden Montag gültig“, so OB Melf Grantz.
Sondersitzung
In einer Sondersitzung des Magistrats solle am Montag beraten werden, „ob eine neue Allgemeinverfügung mit einer neuen Ausgangssperre erlassen werden soll“
