Die Menschen in Deutschland müssen sich auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen.
Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
Entsprechende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes hat die Bundesregierung am Dienstag beschlossen, wie die Deutschen Presse-Agentur erfuhr. Ziel ist die bessere Eindämmung der Corona-Pandemie.
Ausgangssperre kommt
Vorgesehen sind unter anderem Ausgangsbeschränkungen. So soll von 21 bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein. Dies soll nicht gelten, wenn der Aufenthalt etwa der Versorgung von Tieren oder der Berufsausübung dient.
