Das Land Niedersachsen unterstützt in finanzielle Not geratene Tierheime mit einer Summe von einer Million Euro
Steigende Kosten
Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen sehen sich derzeit mit vielen Problemen konfrontiert: Die Kosten steigen, insbesondere für Energie und Futtermittel. Gleichzeitig droht ein zunehmender Bedarf, weil sich Tierhalterinnen und -halter vermehrt entscheiden, Tiere aus Kostengründen abzugeben.
Antrag auf Förderung stellen
Die Förderung soll dazu beitragen, dass Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen zumindest einen Teil der aktuellen finanziellen Herausforderungen abfangen können. Ab dem 1. März können gemeinnützige Tierheime, die über eine § 11 Erlaubnis nach Tierschutzgesetz verfügen, ihre Anträge auf Förderung vereinfacht beim Ministerium stellen.
Bis zu 30.000 je Einrichtung
Voraussetzung für die Förderung ist lediglich, dass die Empfängerinnen und Empfänger der Leistung wegen gestiegener Energie- und Futterkosten in wirtschaftliche Not geraten sind. Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro je Einrichtung. Die Förderrichtlinie wird mit dem Antragsformular in den kommenden Tagen unter www.ml.niedersachsen.de/tierheimfoerderung veröffentlicht
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