
Wegen der Corona-Pandemie hat der Hamburger Senat eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für die Hansestadt beschlossen. Sie soll ab Karfreitag gelten, wie Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Mittwoch bekannt gab.
Von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens darf demnach niemand ohne triftigen Grund die Wohnung verlassen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel die Wege zur Arbeit. Auch mit dem Hund Gassi gehen ist noch möglich. Einzelne Personen dürfen sich auch zur „körperlichen Bewegung“ – etwa zum Joggen – allein draußen aufhalten. Alles was an Wegen nicht nötig sei, müsse jedoch unterbleiben, sagte Tschentscher. Somit müssten auch Einzelhandelsgeschäfte und Supermärkte entsprechend früh schließen. Lieferdienste dürften aber auch nach 21 Uhr noch Essen bringen. Tschentscher sprach von einer „drastischen Maßnahme“, die nun jedoch leider unvermeidlich sei.
Bei Verstößen droht Bußgeld
Wer gegen die Ausgangsbeschränkung verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro rechnen, wie Innensenator Andy Grote (SPD) ergänzte. Er warb um Verständnis für die Polizistinnen und Polizisten, auch wenn es bei Kontrollen zu „unangenehmen Gesprächen“ kommen sollte. Die Überwachung „macht kein Polizist gerne, das macht niemandem Spaß“, so Grote. Sie müsse aber sein, wenn die Maßnahme wirksam sein solle.
Nur noch mit Corona-Test zum Friseur
Körpernahe Dienstleistungen dürfen nicht mehr angeboten werden, Kosmetikstudios, Massagesalons oder Tattoo-Studios müssen also schließen. Grundsätzlich zulässig bleiben den Angaben zufolge alle medizinisch notwendigen Dienstleistungen. Friseursalons können unter strengen Hygieneauflagen geöffnet bleiben. Kundinnen und Kunden müssen eine medizinische Maske tragen und einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Tankstellen und Apotheken bleiben geöffnet.
Erweiterte Notbetreuung in Kitas – Testpflicht an Schulen
Nach Ostern gehen die Kindertagesstätten wieder in den erweiterten Notbetrieb. Das bedeutet, die Eltern sollen ihre Kinder nur noch in die Kita bringen, wenn eine andere Betreuung nicht möglich ist. An Schulen wird für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrerinnen und Lehrer eine Testpflicht eingeführt. Bisher waren die Schnelltests freiwillig. Der teilweise Präsenzunterricht wird aber fortgesetzt. Schulen sollen erst wieder geschlossen werden, wenn der Inzidenzwert die Marke von 200 an drei aufeinander folgenden Tagen übersteigt.
Schnelltests: Tschentscher appelliert an Unternehmen
In Unternehmen soll die Maskenpflicht verschärft werden. Sobald mehr als ein Mensch in einem Raum arbeitet, sollen medizinische Masken getragen werden. Tschentscher appellierte an die Betriebe, Schnelltests bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchzuführen. Sollten freiwillige Selbstverpflichtungen nicht ausreichen und der Bund keine entsprechende Regelung treffen, werde Hamburg auch eigene Maßnahmen ergreifen, sagte er.
Neue Verordnung gilt bis 18. April
Die neue Eindämmungsverordnung gilt laut Tschentscher vorerst bis zum 18. April. Grund für die strengeren Corona-Maßnahmen sei, dass die Infektionsdynamik weiter zunehme, erklärte der Bürgermeister. „Wir müssen eine deutliche Bremsung hinbekommen“, sagte er. Tests und Impfungen seien von großer Bedeutung bei der Bekämpfung gegen die Pandemie. Bis beides ausreichend wirke müsse die Pandemie jedoch durch schärfere Gegenmaßnahmen eingedämmt werden. Am Mittwoch stieg der Inzidenzwert in Hamburg auf rund 164.