Auch in Bremerhaven und Bremen ist ab sofort die vierte Impfung möglich. Der Kreis der Berechtigten ist aber noch begrenzt.
Zweite Booster
Diese zweite Booster-Impfung ist laut Gesundheitsressort in allen Impfzentren, Impfstellen sowie bei den Impftrucks, Impfbussen und bei den mobilen Teams im Land Bremen möglich. Die dritte Impfung sollte aber mindestens drei Monate zurückliegen.
Begrenzter Kreis
Geimpft werden zunächst alle Personen, die 1952 oder früher geboren sind. Außerdem Menschen ab fünf Jahren mit einer Immunschwäche sowie Bewohner oder Betreute in Pflegeeinrichtungen. Auch das Personal aus medizinischen und pflegerischen Einrichtungen kann geimpft werden. Allerdings muss hier die dritte Impfung bereits sechs Monate zurückliegen.