Die Zahl der Corona-Fälle steigt – und somit auch die Zahl der Kontaktpersonen, die in Quarantäne gehen müssen.
Einzelfallentscheidung
Doch wie entscheiden Gesundheitsamter, wer in Quarantäne soll? Und wann darf die Quarantäne beendet werden? Wer von den Gesundheitsämtern – neben der infizierten Person selbst – als weitere Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt wird, ist sowohl in Bremerhaven als auch in Cuxhaven immer eine Einzelfallentscheidung. Das Grundgerüst für die Entscheidung geben Robert-Koch-Institut sowie Verordnungen der Länder vor.
Maske kann den Unterschied machen
Wenn sich zum Beispiel eine Kontaktperson mit einem Infizierten länger als zehn Minuten in engstem Abstand ohne Maske miteinander unterhalten haben, ist der Fall klar: Der Gesprächspartner geht in Quarantäne. Anderes Beispiel: Besagtes Gespräch findet mit Maske aber dafür zehn Minuten in einem schlecht belüfteten, kleinen Raum statt: Auch dann geht der Gesprächspartner in Quarantäne. Doch so eindeutig ist es nicht immer: Es bleibe also immer eine Einzelfallentscheidung, heißt es bei der Stadt Bremerhaven und dem Landkreis unisono.
Freitesten ab dem 5. Tag mit PCR-Test
Da so eine Quarantäne ein harter Einschnitt ins Leben ist, wägen die Gesundheitsämter genau ab, welche Menschen sie in Quarantäne schicken. Infizierte müssen 14 Tage in Isolation (ohne Verkürzungsmöglichkeit), ansteckungsverdächtige Kontaktpersonen müssen 10 Tage in Quarantäne, können dann aber ab dem 5. Tag per PCR-Labor-Test oder ab dem 7. Tag per zertifizierten Schnelltest bei negativem Ergebnis die Quarantäne beenden.