Solange der Corona-Impfstoff noch knapp ist, muss bei der Vergabe priorisiert werden. Bewohner und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen sowie alle Menschen über 80 gehören zur Gruppe 1 mit höchster Priorität. Nur Personen aus dieser Gruppe können derzeit eine Impfung erhalten. Wer zählt dazu? Ein Überblick.
Impfverordnung: Diese Reihenfolge gilt bei der Corona-Schutzimpfung.
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Die Grafik trägt den Titel: Corona-Pandemie: Wer wird wann geimpft?, darauf folgt: Die Reihenfolge legt die Impfverordnung fest; darunter steht: Höchste Priorität zum Beispiel: über 80-Jährige, Menschen in Pflegeheimen, Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und Rettungsdiensten, Daneben steht: Hohe Priorität zum Beispiel: 70-80-Jährige, Menschen mit Trisomie 21, Demenz, Transplantationspatienten, bestimmte Kontaktpersonen, daneben steht: Erhöhte Priorität zum Beispiel: 60-70-Jährige, medizinisch vorbelastete Menschen, Polizei und Feuerwehr, Personal in Kitas, Schulen und im Einzelhandel; darunter steht: Weitere Impfungen folgen je nach Verfügbarkeit der Impfstoffe.
Foto: Bundesregierung
Derzeit wird denjenigen Schutz angeboten, die ihn besonders benötigen: den Bewohnerinnen und Bewohnern in den Pflegeeinrichtungen, den über 80-Jährigen sowie Menschen in Pflege- und Gesundheitsberufen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. Sie gehören zur Gruppe 1 mit der höchsten Priorität.
Wer zählt zu den Gruppen, die zuerst eine Impfung erhalten können? Wie sieht die Reihenfolge aus? Ein Überblick:
Gruppe 1 – Höchste Priorität (nur diese Gruppe kann sich derzeit impfen lassen):
- Über 80-Jährige
- Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
- Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, Corona-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen (vor allem Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin.)
Wann kann ich mich impfen lassen?
Momentan können sich nur Personen aus Gruppe 1 impfen lassen. Wenn Sie dazugehören, informieren Sie sich hier bei Ihrem Bundesland über die Vereinbarung eines Termins.
Derzeit wird mit mobilen Teams in Pflegeheimen und in Impfzentren der Länder geimpft.
In Arztpraxen sind noch keine Impfungen möglich.
Über den Start der Impfungen für die nachfolgenden Gruppen wird rechtzeitig informiert.
„Zug um Zug“ erweitern
Wenn die Schwächsten geschützt sind, wird das Impfangebot „Zug um Zug“ verbreitert. Das betont Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Es werde mindestens ein bis zwei Monate dauern, bis dieses erste Ziel erreicht sei, so Spahn. „Das heißt für uns alle: Der Winter wird noch lang. Wir werden noch längere Zeit mit diesem Virus leben müssen. Aber das heißt eben auch: Es gibt Hoffnung.“
Gruppe 2 – Hohe Priorität:
- Über 70-Jährige
- Personen mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung, nach einer Organtransplantation
- Enge Kontaktpersonen von über 80-Jährigen oder Bewohnern von Alten- Pflegeheimen und Heimen für geistig Behinderte
- Kontaktpersonen von Schwangeren
- Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren
- Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
- Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
- Personen, die in Flüchlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind
Gruppe 3 – Erhöhte Priorität:
- Über 60-Jährige
- Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chron. Nierenerkrankung, chron. Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, div. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten
- Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz
- Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, im Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation
- Erzieher und Lehrer
- Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen
Gruppe 4 – Ohne Priorität
- Alle, die ein geringeres Risiko haben, einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung zu erleiden. Ihnen soll nach den priorisierten Gruppen ein Impfangebot gemacht werden.
Eine Frage der Solidarität
„Wir müssen priorisieren. Und das heißt: Wir müssen einige privilegieren“, betont Gesundheitsminister Jens Spahn. Es sei eine Frage von Solidarität, wenn diejenigen, die zuerst geimpft werden, daraus nicht leicht den Anspruch ableiten, jetzt anders behandelt zu werden als die anderen, die, obwohl sie wollten, noch nicht geimpft werden könnten. Deshalb gelten Abstand, Hygiene, Alltagsmaske weiterhin für alle – und dass wir „gegenseitig aufeinander aufpassen“.
Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Impfung haben alle, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben oder in bestimmten Pflegeeinrichtungen in Deutschland arbeiten, aber nicht hier wohnen. Die Bundesregierung beschafft und finanziert alle Impfstoffe, die in Deutschland zum Einsatz kommen. Sie organisiert die Verteilung der Corona-Impfstoffe an die Bundesländer. Die Länder sind für die konkrete Impfung vor Ort zuständig. Sie organisieren auch die Terminvergabe in den Impfzentren. Hier finden Sie die Infoseite Ihres Bundeslandes zur Corona-Schutzimpfung. Wichtige Fragen zur Corona-Schutzimpfung beantwortet auch das Bundesgesundheitsministerium.