Eine Reihe von Neuerungen im Juli lässt Rentner hoffen. Bis spätestens 2022 sollen die meisten Rentner insgesamt mehr Geld bekommen. Was sich jetzt ändert.
Frankfurt – Jetzt geht es endlich los. Nach einem dürftigem Beginn anno 2021 für Rentner mit geringer Rentenerhöhung im Osten (und keiner im Westen) werden nun seit dem 1. Juli die Bescheide für die Grundrente verschickt*. Zudem sollen seit dem 1. Juli verschuldete Rentner mehr Freiheiten bekommen. Selbst eine Rentenerhöhung 2022 ist in Sicht. Was sich jetzt alles bei der Rente* ändert.
Was ist die Grundrente?
Seit dem 1. Juli erhalten Rentner in Deutschland ihre Bescheide für die Grundrente*. Es ist ein Zuschlag auf die sogenannten Mini-Renten. Laut der Bundesregierung haben viele Menschen, davon rund 70 Prozent Frauen und viele Ostdeutsche, zwar lange gearbeitet, aber dennoch wenig verdient. Die Grundrente dient für diese Menschen als Aufstockung und Unterstützung.
In einem konkreten Beispiel heißt das: Wer 40 Jahre lang gearbeitet und im Durchschnitt 40 Prozent des Durchschnittseinkommen verdient hat, erhält durch die Grundrente jetzt 966 Euro statt wie bisher 547 Euro – also deutlich mehr.
Wie finanziert sich die Grundrente?
Die Antwort wird kaum überraschen: mit Steuergeldern. „Wenn die Menschen spüren, dass ihre Lebensleistung anerkannt wird, weil sie jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, stärkt dies auch den Zusammenhalt in Deutschland und das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung als wichtigste Säule der Alterssicherung“, schreibt die Bundesregierung in einer Erklärung.
Grundrente: Wer erhält den Zuschlag auf die Rente?
Doch wer erhält den Zuschlag auf die Rente*? Eine Übersicht:
- Menschen, die mindestens 33 Jahre lang gearbeitet und während dieser Zeit in die Rentenkasse eingezahlt haben
- Zudem zählen anerkannte Zeiten der Kindererziehung, Pflege, Kranken- und Kurzarbeitergeld, Wehrpflicht, Zivildienst, Ersatzzeiten und pflichtversicherte Berufsausbildungen
Wann bekommen Rentner die volle Aufstockung auf die Mini-Rente?
Den vollen Zuschlag gibt es ab 35 Jahren Grundrentenzeit. Einen Zuschuss gibt es auch bei einer Arbeitszeit zwischen 33 und 35 Jahren, dieser fällt jedoch etwas geringer aus. Bei einem durchschnittlichen Monatseinkommen von 1.250 Euro bei Alleinstehenden und 1.950 bei Ehepartnern liegt die Grenze. Das heißt: Wer darüber liegt, bekommt je nach Höhe der Altersbezüge einen geringeren oder gar keinen Zuschlag.
Muss ein Antrag auf die Grundrente gestellt werden?
Ein Antrag auf die Grundrente ist nicht nötig. Die Prüfung erfolgt automatisch.
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Die Prüfung von 26 Millionen Rentenzahlungen erfolgt Stück für Stück. Laut Bundesregierung beginnt die Auszahlung ab Sommer 2021. Zunächst erhalten Neurentner den Zuschlag, die Aufarbeitung erfolgt bis Ende 2022 gestaffelt. Bestandsrentner müssen sich also bis zu einem Jahr gedulden. Doch keine Sorge: Niemand wird finanziell benachteiligt. Wer Anspruch auf den Zuschlag hat, erhält diesen rückwirkend zum 1. Januar 2021 ausgezahlt.
Wie berechne ich den Zuschlag zur Mini-Rente?
Die Beiträge unterscheiden sich nach Ost- und Westdeutschland. Die Berechnung des Zuschlags läuft über ein Punktesystem. Laut Bundesregierung werden Rentner, die Anspruch auf die Aufstockung haben, durchschnittlich rund 75 Euro mehr bekommen. Der Maximalsatz dürfte bei knapp 418 Euro liegen.
Rente ab Juli 2021: Was ändert sich sonst noch?
Die gute Nachricht ist: Es wird 2022 wohl keine weitere Nullrunde geben. Stattdessen dürfen sich Rentner in ganz Deutschland auf höhere Altersbezüge freuen. So hatte sich Anja Piel, Vorstandsvorsitzende der Rentenversicherung, sehr optimistisch ob einer Erhöhung geäußert: „Steigen die Löhne in diesem Jahr wie erwartet, wird es im nächsten Jahr voraussichtlich wieder eine positive Rentenanpassung geben.“
Auch für verschuldete Rentner bringt der Juli eine gute Nachricht. Denn: Die Pfändungsgrenzen steigen um sechs Prozent, wodurch die Pfändungsfreigrenze jetzt bei 1.259,99 Euro liegt. Zuvor hatte sie bei 1179,99 Euro gelegen. Somit können Altersbezüge erst über 1.260 Euro gepfändet werden.