Mit Zertifizierung und Sachkundeprüfung will der Gesetzgeber die Spielsucht eindämmen. Die Übergangsfrist in Niedersachsen endet im März.
Stichtag 31. März
Spätestens zum Stichtag 31. März müssen Unternehmen in Niedersachsen, deren Spielhallenerlaubnis bis zu diesem Zeitpunkt ausgelaufen ist, eine neue Erlaubnis und vorherige Zertifizierung für den Spielhallenbetrieb vorweisen können, meldet die IHK Stade.
Prüfung bei der IHK
Spielhallenerlaubnisse werden ab dann nur noch erteilt, wenn die Spielhallenbetreiber oder die mit der Leitung der Spielhalle beauftragten Personen eine Sachkundeprüfung bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) bestanden haben und das Personal mit Kundenkontakt in der IHK geschult wurde.
Ansturm auf Schulungstermine
Ob und inwieweit die Übergangsfrist angesichts des derzeit großen Ansturms auf Prüfungs- und Schulungstermine bei den IHKs verlängert wird, wird derzeit vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium geprüft.