- Eilantrag von „Bürger in Wut“ teilweise stattgegeben
- Ausgangssperre bleibt trotzdem bestehen
- Entscheidung gilt nur für Antragsteller
Das Bremer Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag des Bremerhavener „Bürger in Wut“-Politikers Jan Timke gegen die Ausgangssperre in der Seestadt zum Teil Recht gegeben. Das bedeutet allerdings nicht, dass damit ab sofort die Ausgangssperre für alle Bürger aufgehoben ist. Die Entscheidung gilt zunächst einmal nur für den Antragsteller. Nun muss die Stadt entscheiden, wie sie mit dem Beschluss umgeht.
Drei Teilbereiche der Ausgangssperre hält das Gericht für rechtswidrig. Demnach darf die Ausgangssperre nur bis zum Ablauf des 12. April dauern – und nicht wie von der Stadt verfügt bis zum 18. April. Die Zeit bis zum 12. reicht aus, um die Osterfeiertage abzudecken und etwaige verspätete Meldungen von Infektionszahlen zu berücksichtigen, heißt es.
Stadt berät am Nachmittag über Ausgangssperre
Außerdem kann laut Gericht den Bürgern nicht verboten werden, in anderen Wohnungen als der eigenen zu übernachten. Darüber hinaus rügte das Gericht den Beginn der Ausgangssperre um 21 Uhr. Die Stadt habe nicht ausreichend begründet, warum ein Beginn ab 22 Uhr zu spät sei. Dass Ausgangssperren in Niedersachsen bereits um 21 Uhr beginnen, reiche als Grund nicht aus.
Die Stadt will am Nachmittag entscheiden, wie sie mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts umgeht – insbesondere wohl auch, ob eine neue Ausgangssperre erlassen werden muss.