Ein 68-jähriger Schwaneweder zeigte am Sonntagnachmittag seine geballten Ermittlerfähigkeiten. Nachdem ihm Anfang Dezember des letzten Jahres ein Akku-Rasenmäher aus seiner Parzelle in Bremen entwendet wurde, erstattete er zunächst eine Anzeige bei der Bremer Polizei. Hier erhielt er von der aufnehmenden Beamtin den Hinweis, regelmäßig auf den einschlägigen Kleinanzeigen-Portalen nach dem Stehlgut Ausschau zu halten.

Nach ein paar Wochen des geduldigen Wartens entdeckte er dort schließlich einen baugleichen Rasenmäher und vereinbarte als vermeintlicher Kaufinteressent gleich einen „Besichtigungstermin“. Im Hause des Verkäufer-Ehepaares konnte er sich dann versichern, dass es sich bei der angebotenen Ware tatsächlich um seinen Rasenmäher handelt. Seelenruhig ließ er sich noch weitere Ware zeigen, die sowohl bei ihm als auch aus seinen Nachbar-Parzellen entwendet wurde. Der Bestohlene sowie seine Frau ließen sich dabei selbstverständlich nichts anmerken, rückten wieder von der Einsatzörtlichkeit ab und alarmierten ein zweites Mal die Polizei.
Mit einem Durchsuchungsbeschluss in der Tasche rückte diese nun zum Tatort an und beschlagnahmte über 70 Gegenstände, die im Internet zum Verkauf angeboten wurden. Eine schlüssige Begründung der beiden Verkäufer oder einen Nachweis zur Herkunft der Ware? – Fehlanzeige!
Stattdessen erwarten die 33- und 38-jährigen Eheleute nun Anzeigen wegen schweren Diebstahls und gewerbsmäßiger Hehlerei.